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Poster "Die Nürnberger Gesetze zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" mit stilisierten Grenzen des Deutschen Reiches und Warnschildern "Halt Rassengesetze!"
Quelle |
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größere Ansicht |
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Das "Blutschutzgesetz" sah schwere Gefängnis- und Zuchthausstrafen für den Fall der Eheschließung zwischen Juden und "Staatsangehörigen deutschen oder artverwandten Blutes" vor. Auch ein außerehelicher, sexueller Kontakt wurde unter Strafe gestellt. Das "Blutschutzgesetz" bildete die Grundlage für rund zweitausend Straf-Prozesse wegen "Rassenschande". Hans Globke, der spätere Kanzleramtschef von Konrad Adenauer, lieferte in seinem bald nach der Verabschiedung des Gesetzes herausgegebenen Gesetzeskommentar weiterführende Definitionen der "Rassenschande".
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Originaltext der Nürnberger Gesetze.
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