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Das Reichsbürgergesetz schuf für Arier den Status des "Reichsbürgers" mit allen dazugehörigen politischen Rechten. Juden durften lediglich die Staatsbürgerschaft behalten. Die "vollen politischen Rechte" wurden ihnen aberkannt und die staatsbürgerliche Gleichheit zwischen jüdischen und christlichen Deutschen damit per Gesetz beendet.
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Als Jude galt, wer von drei jüdischen Großelternteilen abstammte, der jüdischen Glaubensgemeinschaft angehörte oder mit einem sogenannten "Volljuden" verheiratet war.
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Diese Definition war das Ergebnis eines Kompromisses zwischen der NSDAP und der Ministerialbürokratie, die letztendlich vergeblich versucht hatte, eine relativ enge Definition des Begriffs "Jude" gegen die Forderungen der NSDAP durchzusetzen.
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Die Exil-SPD stellte fest, daß durch diese Gesetze "die Juden gegenüber allen anderen Rassen und Völkern für minderwertig erklärt und ihnen eine Stellung gewissermaßen außerhalb der Menschheit zugewiesen" wurden.
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