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Einführung |
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Während des Reichsparteitages der NSDAP in Nürnberg wurden am 15. September 1935 die "Nürnberger Rassengesetze" verkündet. Auf Anordnung Hitlers waren sie kurzfristig ausgearbeitet worden. Hitler war der Ansicht, dass der Reichsparteitag noch eines "Höhepunkts" bedurfte und hatte Innenminister Wilhelm Frick den Befehl zur Formulierung dieses Gesetzes "zur Auffüllung des Programms" gegeben.
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Eilig kamen der Reichsärzteführer Dr. Gerhard Wagner, die Staatssekretäre Hans Pfundtner und Wilhelm Stuckart sowie der Rassereferent des Innenministeriums, Dr. Bernhard Lösner, in Nürnberg zusammen und arbeiteten unter großem Druck die Gesetze aus.
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Es handelte sich um zwei Gesetze: das "Gesetz zum Schutz des deutschen Blutes und der deutschen Ehre" (auch "Blutschutzgesetz" genannt) und das "Reichsbürgergesetz".
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